Liebe Leser unseres Blogs,
nachfolgend möchte ich einen Text des ÖKV (Stand Oktober 2021) veröffentlichen – mit wichtigen Neuerungen für den Import von Welpen nach Österreich:
ÄNDERUNG DER BESTIMMUNGEN FÜR DAS VERBRINGEN VON HUNDEWELPEN NACH ÖSTERREICH
Durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde die „Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung – BVO 2021“ zur Begutachtung verschickt.
Neu darin ist, dass man zukünftig auf Ausnahmen von EU Verordnungen, die nur den Grenzübertritt von gegen Tollwut geimpften Hunden erlauben, verzichten will. Im Klartext wird damit das Verbringen von Welpen und Junghunden unter 16 Wochen nach Österreich untersagt. Es wäre damit der Kauf eines Welpen im EU Ausland praktisch verboten.
Der ÖKV hat sich in der unten angeführten Stellungnahme für eine Ausnahmeregelung für die organisierte Kynologie ausgesprochen, damit der Kauf eines Welpen im EU Ausland auch weiterhin legal möglich bleibt.
Das Begutachtungsverfahren läuft noch bis zum 26. Oktober 2021, Informationen finden Sie unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Titel=BVO+2021&Einbringer=&DatumBegutachtungsfrist=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=d118b019-3983-4eba-b721-5e0750af9f61&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_1896067
Verfassen auch Sie eine Stellungnahme zu dieser geplanten Verordnung und helfen Sie bitte mit, dieses unsinnige Verbot zu verhindern.
Stellungnahme des ÖKV zum Download
(c) ÖKV im Oktober 2021
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